Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h

Erteilung einer Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.

Voraussetzungen

  • Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Einzelgenehmigung

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag und ggf. Nachweis über den Verbleib der bisherigen Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung

Gebühren

10,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann ausschließlich am Standort der Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Richten Sie bitte Ihre Terminanfrage an post.kfz-zulassung@labo.berlin.de.

Für Sie zuständig

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