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Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h
Erteilung einer Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
Voraussetzungen
-
Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag und ggf. Nachweis über den Verbleib der bisherigen Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
Gebühren
10,50 Euro
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung wird nur im Dienstgebäude Berlin-Lichtenberg, in den Räumen E.34 und E.35 (Erdgeschoss), angeboten. Vorsprachen sind innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin möglich.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten