Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h
Erteilung einer Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
Voraussetzungen
- Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag und ggf. Nachweis über den Verbleib der bisherigen Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 10,20 Euro.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann ausschließlich am Standort der Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Richten Sie bitte Ihre Terminanfrage an post.kfz-zulassung@labo.berlin.de.