Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung)
Erteilung einer Einzelgenehmigung für Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Voraussetzungen
- Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 10,50 EUR je Genehmigung.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.