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Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung)

Erteilung einer Einzelgenehmigung für Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

Voraussetzungen

  • Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung

Gebühren

10,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.