Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung am Standort Amtsgericht Kreuzberg
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Kontakt
- Amtsgericht Kreuzberg
- Amtsgericht Kreuzberg
- Möckernstraße 130 , 10963 Berlin
- Tel.: (030) 90 175-0
- Fax: (030) 90 175-211
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00-13:00 Uhr
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Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Grundbucheinsichtsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 14.00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung (Tel. 90175 – 264 oder 718) möglich. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den nachstehenden Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung auch erteilt werden. Bitte planen Sie in jedem Fall mehr Zeit ein, es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Dem Publikum mit einem Termin gebührt der Vorrang. Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 14.00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung (Tel. 90175 – 264 oder 718) möglich. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den nachstehenden Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung auch erteilt werden. Bitte planen Sie in jedem Fall mehr Zeit ein, es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Dem Publikum mit einem Termin gebührt der Vorrang. Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
- S1
- S2
- S25
- S26
-
S Anhalter Bahnhof
-
U-Bahn
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U Möckernbrücke
- U1
- U3
- U7
-
U Möckernbrücke
-
Bus
-
U Möckernbrücke
- N1
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Schöneberger Brücke
- M29
-
Willy-Brandt-Haus
- M41
-
U Möckernbrücke
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung
Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.
Voraussetzungen
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Unbekannte beteiligte Person
Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Gebühren
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.
und den Stadtbezirk Tempelhof