Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung am Standort Amtsgericht Mitte

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Контакт

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

години роботи

  • понеділок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • середа

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00 - 13:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00 - 13:00 Uhr

Місцевий трафік

  • Автобус

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Міська електричка

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Трамвай

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Метро (U-Bahn)

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Dienstleistungsbeschreibung

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.

Передумови

  • Unbekannte beteiligte Person
    Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.

Необхідні документи

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

збори

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.

und für die Ortsteile Tiergarten und Prenzlauer Berg