Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung at the location Amtsgericht Mitte

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Contact

  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Train (S-Bahn)

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Tram

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Underground

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Service description

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.

Prerequisites

  • Unbekannte beteiligte Person
    Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.

Documents required

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Fees

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Notes on responsibility

Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.

und für die Ortsteile Tiergarten und Prenzlauer Berg