Abwesenheitspfleger - Bestellung am Standort Amtsgericht Köpenick
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Kontakt
- Amtsgericht Köpenick
- Amtsgericht Köpenick
- Mandrellaplatz 6 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 90247-0
- Fax: (030) 90247-200
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Ein Behindertenparkplatz ist im öffentlichen Straßenland Puchanstraße ausgewiesen.
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr Achtung!!! Das Nachlassgericht ist für Publikumsverkehr geschlossen.
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr Rechtsantragstelle (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung) -
Freitag
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Bis auf Weiteres ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr geschlossen!
Grundsätzlich wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Geänderte Öffnungszeiten der Zahlstelle
Die Zahlstelle bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bis auf Weiteres ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr geschlossen!
Grundsätzlich wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Geänderte Öffnungszeiten der Zahlstelle
Die Zahlstelle bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: X69, 69, 164, 269
- S-Bahn
-
- Köpenick: S3
- Tram
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- Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: 60, 61, 62, 63, 68
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Abwesenheitspfleger - Bestellung
Wenn bei Vermögensangelegenheiten, die zu regeln sind, der Aufenthalt der beteiligten volljährigen Person unbekannt ist, kann das Gericht für die abwesende Person einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Der Name der noch lebenden Person muss bekannt, der Aufenthalt allgemein unbekannt sein.
Voraussetzungen
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Abwesende volljährige Person
Bei der zu regelnden Vermögensangelegenheit ist eine volljährige Person beteiligt, deren Aufenthalt allgemein und nicht nur dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin unbekannt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Vermögensangelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
In der Begründung müssen Sie die Vermögensangelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, den Aufenthalt der volljährigen Person zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Gebühren
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Vermögensangelegenheit zu regeln ist.