Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-15.00 Uhr (nur mit Termin)
      15.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt. Pro Termin ist nur ein Kunde vorgesehen.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, gegenüber der Information des Bürgeramtes, Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.com

Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.

Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
    Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Kein gültiges Ausweis-Dokument
    Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
    Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“
  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
    zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2-3 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.