A c h t u n g ! Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Vom 14.12.2020 bis zum 31.01.2021 ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n.
Zusätzlich findet am 28.12.2020, am 29.12.2020 und am 30.12.2020 k e i n e Sprechzeit statt.
Eine persönliche Vorsprache ist pandemiebedingt ausschließlich zur Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen, sofern die Frist abläuft, sowie aufgrund von Terminen möglich.
Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
A c h t u n g ! Eingeschränkter Dienstbetrieb des Amtsgerichts Köpenick aufgrund der Corona – Pandemie
Ab 16.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 sind im Amtsgericht Köpenick k e i n e Kirchenaustritte mehr möglich. Wenden Sie sich ggf. gem. § 1 Abs. 2 Kirchenaustrittsgesetz an eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl.
Des Weiteren ist bleibt in diesem Zeitraum die Gerichtszahlstelle g e s c h l o s s e n.
Eine persönliche Vorsprache muss sich auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränken.
Der Zutritt in das Gerichtsgebäude wird durch die Justizwachtmeister / Justizwacht-meisterinnen geregelt. Es ist daher mit Wartezeiten auch vor dem Gerichtsgebäude zu rechnen.
Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Amtsgerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen!
Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Köpenick dringend aufgefordert, die nachstehenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Zwischen Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (z.B. des Grundstückskauf- oder -schenkungsvertrages) und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch liegt oft ein langer Zeitraum. Zum Schutz der erwerbenden Personen vor vertragswidrigen Handlungen kann eine Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln. https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Amtsgericht Köpenick
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Zwei Behindertenparkplätze sind im öffentlichen Straßenland Seelenbinderstraße und Puchanstraße ausgewiesen.
S-Bahn Köpenick: S3
Bus Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: X69, 69, 164, 269
Tram Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: 60, 61, 62, 63, 68