Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen am Standort Oberverwaltungsgericht
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Kontakt
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Oberverwaltungsgericht
- Hardenbergstraße 31 , 10623 Berlin
- Tel.: (030) 90149-8740
- Fax: (030) 90149-8808
- Kontaktformular
Auf einen Rollstuhl angewiesene Personen werden nach Meldung in der Pförtnerloge am Haupteingang Hardenbergstraße 31 (Klingel links vor dem Haupteingang) über den Seiteneingang an der Hardenbergstraße in das Gebäude eingelassen. Zum Verlassen des Gebäudes rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 90149-8800 in der Pförtnerloge an, damit Sie hinausbegleitet werden können.
Öffnungszeiten
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-
08:30 - 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:30 - 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:30 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
08:30 - 15:00 Uhr
-
Freitag
-
08:30 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Rechtsantragsstelle ist Mo bis Fr von 09:00 - 13:00 Uhr besetzt.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Savignyplatz
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Charlottenburg Bhf
- S3
- S45
- S5
- S9
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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U-Bahn
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
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U Kurfürstendamm
- U1
- U9
-
U Uhlandstr.
- U1
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U Ernst-Reuter-Platz
- U2
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U Augsburger Str.
- U3
-
U Wittenbergplatz
- U3
- U1
-
U Spichernstr.
- U9
- U3
-
U Hansaplatz
- U9
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U Deutsche Oper
- U2
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U Viktoria-Luise-Platz
- U4
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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Bus
-
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- 109
- 110
- N10
- X10
- N7X
- M49
- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- N1
- N26
-
Hertzallee
- 100
- 109
- 110
- 200
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- M49
- N1
- N2
- N9
- N10
- N26
- X10
- X34
-
Theater des Westens
- M49
- X34
-
Uhlandstr./Kantstr.
- M49
-
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
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U Kurfürstendamm
- M19
- M29
- M46
- N1
- N2
- N3
- N26
- 109
- 110
- N10
- X10
- 204
- 249
- N9
- N7X
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Breitscheidplatz
- 100
- 200
-
Berlin, Savignyplatz
- M49
- X34
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Europa-Center
- M19
- M29
- M46
- N1
- N2
- N3
- N26
-
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RB22
- RE7
- RB20
-
S Charlottenburg Bhf
- RE1
- RB23
- RE2
- RE7
- RE6
- RE8
- RB22
- RB20
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße 31 im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Zoologischer Garten.Es empfiehlt sich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.
Sonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Hinweise zu diesem StandortSehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nach wie vor eingeschränkt.
Das Gerichtsgebäude darf grundsätzlich nur betreten werden
- zum Besuch der Rechtsantragsstelle,
- zur (vorab vereinbarten) Akteneinsicht,
- zur Teilnahme an Verhandlungen
- sowie für Dienstleister.
Vorsprachen in Rechtssachen (insb. Akteneinsicht, Rechtsantragsstelle) sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Im Übrigen findet kein Publikumsverkehr statt. Über Ausnahmen entscheidet die Hausleitung.
Im gesamten Gebäude sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen und die üblichen Hygienevorkehrungen einzuhalten (www.infektionsschutz.de). Bei Gerichtsverhandlungen entscheidet die/der sitzungsleitende Richter/in über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen
Wenn Sie bei Gericht eine Klage erheben, einen Antrag stellen oder sich in einem laufenden Verfahren verteidigen wollen, müssen Sie in der Regel Prozess- bzw. Verfahrenskosten zahlen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, falls Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise (in Raten) aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist diese aus anderen Gründen notwendig, ist es möglich, auf Antrag einen Anwalt beigeordnet zu bekommen.
Hinweis zum Kostenrisiko
Es verbleibt auch bei bewilligter Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ein Kostenrisiko. Die Bewilligung gilt nur für den eigenen Anteil an den Verfahrenskosten. Wer unterliegt und dem Gegner Kosten erstatten muss, ist durch die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht geschützt. Die gegnerischen Kosten sind trotzdem zu bezahlen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, falls Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise (in Raten) aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist diese aus anderen Gründen notwendig, ist es möglich, auf Antrag einen Anwalt beigeordnet zu bekommen.
Hinweis zum Kostenrisiko
Es verbleibt auch bei bewilligter Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ein Kostenrisiko. Die Bewilligung gilt nur für den eigenen Anteil an den Verfahrenskosten. Wer unterliegt und dem Gegner Kosten erstatten muss, ist durch die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht geschützt. Die gegnerischen Kosten sind trotzdem zu bezahlen.
Voraussetzungen
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Erfolgsaussicht
Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Aus dem Antrag muss sich für das Gericht die vom Gesetz (§ 114 ZPO) geforderte hinreichende Aussicht auf Erfolg schlüssig ergeben. Sie können dazu zum Beispiel einen Entwurf der beabsichtigten Klage oder des beabsichtigten Antrages beifügen. -
Kein anderweitiger Rechtsschutz
- Ein Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde.
- Sie wird auch dann nicht gewährt, wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht jemand anderes für die Kosten aufkommen muss (Prozess- oder Verfahrenskostenvorschuss). Das können der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner bzw. die Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil sein.
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Besondere persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Für die Kosten des Verfahrens müssen Sie zunächst das eigene Einkommen und Vermögen einsetzen. Reicht dieses nicht aus, kann das Gericht Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligen.
- Wenn Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, so müssen Sie alle Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen jederzeit unaufgefordert und unverzüglich dem Gericht mitteilen. Dazu gehört auch die veränderte Anschrift bei Umzug.
- Das Gericht prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe noch vorliegen.
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Das Verfahren darf noch nicht beendet sein
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe werden in der Regel nicht rückwirkend bewilligt. Sie sollten den Antrag daher so früh wie möglich stellen. -
Keine mutwillige Rechtsverfolgung
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie deshalb überlegen, ob Sie auch gerichtlich vorgehen würden, wenn Sie die Verfahrenskosten selbst bezahlen müssten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Sie oder Ihr/e beauftragte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin müssen den Antrag schriftlich stellen und begründen. Sie können den Antrag auch während eines laufenden Verfahrens stellen, allerdings nicht mehr, wenn das Verfahren bereits beendet ist. -
Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Füllen Sie die Erklärung unbedingt vollständig aus und beantworten Sie jede Rubrik. Die Erklärung muss datiert und von Ihnen unterschrieben sein (handschriftlich).
- Sie müssen die Erklärung bei Gericht in deutscher Sprache einreichen.
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Belege zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation (in Kopie)
Welche Unterlagen und Belege Sie beifügen müssen, können Sie den Merkblättern und den Ausfüllhinweisen entnehmen.
Formulare
- Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
- Ausfüll-hilfe Formular Prozess- oder Verfahrens-kosten-hilfe (Leichte Sprache)
- Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Merkblatt Prozess- und Verfahrenskostenkostenhilfe
- Merkblatt: Hinweise zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - und Verfahrenskostenhilfe (Deutsch)
- Hinweisblatt und Ausfüllhinweise zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (weitere Sprachen)
Gebühren
- keine: für das Verfahren über den Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
- Ob Kosten für den Anwalt entstehen, hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist das Gericht zuständig, bei dem das Verfahren zu beantragen ist oder bereits läuft.