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Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Einschränkung des Publikumsverkehrs im Amt für Soziales Mitte!
- Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Sprechzeiten auf der Homepage (siehe Kontaktspalte).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege
Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für
- Ernährung,
- Ergänzung von Bekleidung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Schulbedarf,
- Taschengeld,
- Fahrgeld,
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Voraussetzungen
- minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
- keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
-
niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
Geburtsurkunde, Meldebestätigung
-
Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
Vollmacht zur Personensorge
-
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind
-
Einkommensnachweise des Kindes
Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen
-
Vermögensnachweise des Kindes
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände
- Kontoauszüge des Kindes
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
-
Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
- Großeltern, Urgroßeltern
- Geschwister
- Onkel, Tante
- Neffe, Nichte
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
Tel.:
(030) 9018 -43690 -43691 -43694
Fax:
(030) 9018 488 -43690 -43691 -43694
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.4km
U Seestr.
- U6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- Bus
-
-
0km
Berlin, Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N9
- N20
- N6
-
0.4km
U Seestr.
- 106
- N26
- 120
- N20
- N6
-
0.4km
Berlin, Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
-
0km
Berlin, Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.