Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
  • Dienstag

      08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
  • Donnerstag

      08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
  • Freitag

      Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Umzug der Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales

Die Publikumssteuerung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe zieht aus der Galerie Wedding um in die Räume 02 bis 06 im Erdgeschoss des Rathauses in der Müllerstr. 146 und freut sich, Sie dort ab dem 30.03.2023 begrüßen zu dürfen.
Der Zugang zu den neuen Räumen befindet sich an der linken Gebäudeseite unter dem Glasübergang.

Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337 und ist über den Haupteingang des Rathauses zu erreichen.

Weiterhin gelten folgende Öffnungszeiten:

• Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)

• Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr

Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege

Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für

  • Ernährung,
  • Ergänzung von Bekleidung,
  • Körper- und Gesundheitspflege,
  • Schulbedarf,
  • Taschengeld,
  • Fahrgeld,
  • Spiel- und Beschäftigungsmaterial.

Die Hilfe wird in Form von Pauschalen gewährt.

Voraussetzungen

  • minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
  • keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
  • niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    Geburtsurkunde, Meldebestätigung
  • Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
    Vollmacht zur Personensorge
  • Stellungnahme des Jugendamtes
    Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind
  • Einkommensnachweise des Kindes
    Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen
  • Vermögensnachweise des Kindes
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände
  • Kontoauszüge des Kindes
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
    Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
    • Großeltern, Urgroßeltern
    • Geschwister
    • Onkel, Tante
    • Neffe, Nichte
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.

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