Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege am Standort Amt für Soziales - Allgemeine Materielle Hilfen
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Amt für Soziales - Allgemeine Materielle Hilfen
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-4111
- E-Mail: post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten sollte ein Termin vereinbart werden. -
Donnerstag
-
09:00-13:00
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten sollte ein Termin vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege
Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für
- Ernährung,
- Ergänzung von Bekleidung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Schulbedarf,
- Taschengeld,
- Fahrgeld,
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Voraussetzungen
- minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
- keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
-
niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
Geburtsurkunde, Meldebestätigung -
Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
Vollmacht zur Personensorge -
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind -
Einkommensnachweise des Kindes
Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen -
Vermögensnachweise des Kindes
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände - Kontoauszüge des Kindes
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben -
Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
- Großeltern, Urgroßeltern
- Geschwister
- Onkel, Tante
- Neffe, Nichte
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.