Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege am Standort Amt für Soziales
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales
- Donaustraße 89-90 , 12043 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Neukölln Amt für Soziales - Grundsicherung, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90239 - 3274
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Sprechstunde Infotheke für dringende Vorsprachen
09.00 - 12.00 Uhr -
Donnerstag
-
09.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
-
Berlin, Erkstr.
- M41
- M43
- 166
-
Geygerstr.
- M41
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- M43
- 166
- N7
-
Berlin, Erkstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort sichert ein Wachschutz den Einlass und den reibungslosen Ablauf. Nach Einlass begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke (EG).Für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bieten wir keine Sprechstunde an. Bei diesbezügliche Anliegen kontaktieren Sie uns bitte per Briefpost, Fax oder Email (bestattungen@bezirksamt-neukoelln.de).
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege
Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für
- Ernährung,
- Ergänzung von Bekleidung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Schulbedarf,
- Taschengeld,
- Fahrgeld,
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Voraussetzungen
- minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
- keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
-
niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
Geburtsurkunde, Meldebestätigung -
Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
Vollmacht zur Personensorge -
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind -
Einkommensnachweise des Kindes
Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen -
Vermögensnachweise des Kindes
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände - Kontoauszüge des Kindes
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben -
Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
- Großeltern, Urgroßeltern
- Geschwister
- Onkel, Tante
- Neffe, Nichte
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.