Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Amt für Soziales
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: 90298-2685
- E-Mail: sozialamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen -
Dienstag
-
09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen -
Donnerstag
-
09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.
Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.
Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
-
U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U6
- U7
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
-
U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N7
- N6
- N42
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
U Mehringdamm
Sonstige Hinweise zum Standort
Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege
Die Hilfe umfasst eine finanzielle Unterstützung im Wesentlichen für
- Ernährung,
- Ergänzung von Bekleidung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Schulbedarf,
- Taschengeld,
- Fahrgeld,
- Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Voraussetzungen
- minderjährig bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts
- keine Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt
-
niedriges Einkommen, niedriges Vermögen des Kindes
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um dessen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
Geburtsurkunde, Meldebestätigung -
Bevollmächtigung der Eltern oder Sorgeberechtigten
Vollmacht zur Personensorge -
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung, ob Hilfen zur Erziehung nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderlich sind -
Einkommensnachweise des Kindes
Kindergeld, Waisenrente, Halbwaisenrente, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges Einkommen -
Vermögensnachweise des Kindes
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände - Kontoauszüge des Kindes
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben -
Erlaubnis zur Vollzeitpflege vom Jugendamt
Dieser Nachweis ist für folgende Personen nicht erforderlich:
- Großeltern, Urgroßeltern
- Geschwister
- Onkel, Tante
- Neffe, Nichte
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Wohnbezirk des minderjährigen Kindes beantragt werden.