Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren am Standort Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße
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- Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße
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Dienstleistungsbeschreibung
Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren
Die Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung von speziell geschulten Güterichterinnen und Güterichtern ihren Konflikt selbständig lösen.
Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein
Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein
- Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
- Es steht mehr Zeit zur Verfügung für eine Konfliktlösung als in der Gerichtsverhandlung.
- Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
- Sie bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
- Eventuell können auch weitere Konflikte, die Sie und die andere Partei belasten, gelöst und beigelegt werden.
- Der Termin ist nicht öffentlich und vertraulich.
- Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sind, in das Gespräch einbezogen werden.
Voraussetzungen
- Es muss bereits ein Verfahren vor einem Berliner Zivilgericht (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) laufen.
- Die Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine