Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren am Standort Amtsgericht Kreuzberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Grundbucheinsichtsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag
09.00 bis 14.00 Uhr

Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.

Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung (Tel. 90175 – 264 oder 718) möglich. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den nachstehenden Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung auch erteilt werden. Bitte planen Sie in jedem Fall mehr Zeit ein, es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Dem Publikum mit einem Termin gebührt der Vorrang. Die Sprechzeiten sind:

Montag bis Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Mediation durch Güterichterinnen oder Güterichter in Zivilprozessverfahren

Die Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung von speziell geschulten Güterichterinnen und Güterichtern ihren Konflikt selbständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Die Mediation kann für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein
  • Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Es steht mehr Zeit zur Verfügung für eine Konfliktlösung als in der Gerichtsverhandlung.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Sie bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Eventuell können auch weitere Konflikte, die Sie und die andere Partei belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Der Termin ist nicht öffentlich und vertraulich.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sind, in das Gespräch einbezogen werden.

Voraussetzungen

  • Es muss bereits ein Verfahren vor einem Berliner Zivilgericht (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) laufen.
  • Die Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

und den Stadtbezirk Tempelhof

Chat

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