Pflanzenschutzmittel - Anzeige zum Handel am Standort Pflanzenschutzamt
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Kontakt
- Pflanzenschutzamt Berlin
- Pflanzenschutzamt
- Mohriner Allee 137 , 12347 Berlin
- Tel.: (030) 70 00 06 - 0
- Fax: (030) 70 00 06 - 255
- E-Mail: pflanzenschutzamt@senuvk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 - 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 - 15:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09.00 - 15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 - 14:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Windröschenweg
- 181
-
Rotkopfweg
- 181
-
Im Rosengrund
- 181
-
Imbrosweg Ost
- 282
-
Goldenes Horn Süd
- 181
-
Dardanellenweg
- 282
-
Am Brandpfuhl
- 181
-
Goldenes Horn Mitte
- 282
-
Am Hellespont
- 282
-
Windröschenweg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Pflanzenschutzmittel - Anzeige zum Handel
Wer gewerblich mit Pflanzenschutzmittel handelt, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde anzuzeigen.
Beispiel: Ist Ihr Betriebssitz in Berlin, Sie sind aber auch im Land Brandenburg tätig, muss dies neben dem Pflanzenschutzamt Berlin auch dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht gilt, wenn Sie Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in Verkehr bringen, zu gewerblichen Zwecken einführen oder innerhalb der Europäischen Union mit Pflanzenschutzmitteln handeln.
Im Falle der Einfuhr muss die Anzeige bei der Behörde erfolgen, die für die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständig ist. Hierbei müssen Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Verfügungsberechtigten angegeben werden.
Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere der Wechsel von Mitarbeitenden, ist dem Pflanzenschutzamt Berlin unaufgefordert mitzuteilen.
Beispiel: Ist Ihr Betriebssitz in Berlin, Sie sind aber auch im Land Brandenburg tätig, muss dies neben dem Pflanzenschutzamt Berlin auch dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht gilt, wenn Sie Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in Verkehr bringen, zu gewerblichen Zwecken einführen oder innerhalb der Europäischen Union mit Pflanzenschutzmitteln handeln.
Im Falle der Einfuhr muss die Anzeige bei der Behörde erfolgen, die für die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständig ist. Hierbei müssen Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Verfügungsberechtigten angegeben werden.
Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere der Wechsel von Mitarbeitenden, ist dem Pflanzenschutzamt Berlin unaufgefordert mitzuteilen.
Voraussetzungen
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Gültiger Sachkundenachweis
Mit Pflanzenschutzmitteln handeln dürfen nur Personen, die über einen gültigen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln verfügen. Die Registriernummer des Sachkundenachweises ist auf dem Formular einzutragen.
Wenn Sie noch keinen Sachkundenachweis beantragt haben, müssen Sie dies bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst tun. Nähere Hinweise finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.
Personen, die Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit in Verkehr bringen, müssen sachkundig sein, ein Anzeigeverfahren ist aber nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag: Formular
Vollständig ausgefülltes Formular. Füllen Sie das Formular nach Möglichkeit am Computer aus und senden es unterschrieben an das Pflanzenschutzamt Berlin.
Bitte beachten Sie auch unten stehende Ausfüllhilfe
Formulare
Gebühren
25,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Pflanzenschutzamt, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
E-Mail: pflanzenschutzamt@senuvk.berlin.de