Pflanzenschutzmittel - Anzeige Beratung und Anwendung
Wenn Sie
Auch Beratungstätigkeiten, die zum Beispiel nur auf den Einsatz von Nützlingen abzielen (unabhängig von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln), müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Anzeige muss jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere den Wechsel von Mitarbeitenden, müssen dem Pflanzenschutzamt Berlin unverzüglich mitgeteilt werden.
Liegen die erforderlichen Unterlagen vollständig vor, werden Ihnen eine Bescheinigung über die Anzeige und ein Gebührenbescheid (Rechnung) zugesandt.
- Pflanzenschutzmittel für andere anwenden (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe)
- Andere zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über den Pflanzenschutz beraten wollen, müssen Sie diese Tätigkeit bei der für den Betriebssitz und bei der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde anzeigen.
Auch Beratungstätigkeiten, die zum Beispiel nur auf den Einsatz von Nützlingen abzielen (unabhängig von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln), müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Anzeige muss jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere den Wechsel von Mitarbeitenden, müssen dem Pflanzenschutzamt Berlin unverzüglich mitgeteilt werden.
Liegen die erforderlichen Unterlagen vollständig vor, werden Ihnen eine Bescheinigung über die Anzeige und ein Gebührenbescheid (Rechnung) zugesandt.
Voraussetzungen
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Gültiger Sachkundenachweis
Pflanzenschutzmittel anwenden oder zum Pflanzenschutz beraten dürfen nur Personen, die über einen gültigen Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung zum Pflanzenschutz verfügen.
Die Registriernummer des Sachkundenachweises ist auf dem Formular einzutragen.
HINWEIS: Wenn Sie noch keinen Sachkundenachweis beantragt haben, müssen Sie dies bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst tun. Nähere Hinweise finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag: Formular
Füllen Sie das Formular nach Möglichkeit am Computer aus und senden es unterschrieben an das Pflanzenschutzamt.
Bitte beachten sie unten stehende Ausfüllhilfe.
Formulare
Gebühren
25,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Pflanzenschutzamt, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
E-Mail: pflanzenschutzamt@senuvk.berlin.de