Schöffinnen und Schöffen - Entschädigung beantragen
Schöffinnen und Schöffen, die für das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht Berlin (Strafsachen) tätig sind, können für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Schöffentätigkeit entschädigt werden. Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag.
Voraussetzungen
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Auszahlungsauftrag
Die Richterin oder der Richter bescheinigt nach der Verhandlung Ihre Schöffentätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Entschädigung an. -
Frist
Den Antrag können Sie bis spätestens drei Monate nach Beendigung Ihrer laufenden Amtsperiode stellen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Entschädigung von Schöffinen und Schöffen
(unter "Formulare")
- Das Antragsformular erhalten Sie bereits als Anlage zur Ihrer Jahresladung und nochmals zusammen mit der Terminerinnerung.
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Auszahlungsauftrag aus dem Termin
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte den von der Richterin oder dem Richter unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 177) bei. Original und Durchschrift des "Auszahlungsauftrages" erhalten Sie am Schluss der Verhandlung. -
Verdienstausfallbescheinigung
Ist Ihnen Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Den Vordruck für eine Verdienstausfallbescheinigung erhalten Sie als Anlage zu Ihrer Jahresladung und nochmals zusammen mit der Terminserinnerung. -
Nachweis der Selbstständigkeit
Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbständigkeit (z. B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. -
Glaubhaftmachung der freiberuflichen Tätigkeit
Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie außerdem bitte Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. -
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
Entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen und Unterlagen (z. B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen von Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können Ihren schriftlichen Antrag
- der Berechnungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten (zugleich auch zuständig für das Landgericht Berlin) per Post übersenden,
- in den Briefkasten der Berechnungsstelle (Altbau Zimmer A 236) einwerfen oder
- nach dem Termin bei der Saalwachtmeisterin oder dem Saalwachtmeister abgeben.
- Sie können Ihren Antrag auch bei der Geschäftsstelle bzw. Abteilung, in deren Verfahren Sie als Schöffin oder Schöffe mitgewirkt haben, einreichen oder dort zu Protokoll geben.