Artenschutz - Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung oder Zerstörung von Nestern geschützter Insektenarten beantragen

Hummeln, Wildbienen, Hornissen und andere Wespenarten unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vom Aussterben bedroht sind. Sie dürfen nicht gefangen, verletzt, getötet und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden. Sie können eine Befreiung vom diesem artenschutzrechtlichen Verbot beantragen, nachdem Experten festgestellt haben, dass durch andere Maßnahmen eine Gefährdung von Menschen dennoch nicht ausgeschlossen werden kann.

Für die Beseitigung eines Nestes der "Gemeinen Wespe" (vespula vulgaris) ist keine Befreiung notwendig.

Verfahrensablauf
1. Telefonische Beratung bei einer Beratungsstelle (siehe "Weiterführende Informationen"). Wenn sich das Problem nicht auf telefonischem Wege lösen lässt, erfolgt die Weitervermittlung an Fachleute.
2. Begutachtung vor Ort durch eine Expertin oder einen Experten und Klärung, ob die bestehende Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann, zum Beispiel durch eine Umsetzung des Nestes.
3. Wenn die Expertin oder der Experte feststellt, dass keine anderen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bestehen, können Sie einen Antrag auf Befreiung vom artenschutzrechtlichen Verbot stellen.
4. Sie dürfen das Nest umsiedeln oder zerstören (lassen), wenn Sie die Befreiung erhalten haben.

Voraussetzungen

  • Gefährdung von Menschen kann nicht ausgeschlossen werden
    Die Umsetzung oder Zerstörung eines Nestes von Hornissen, Hummeln oder Wildbienen darf nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine Gefährdung von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Gefahr kann nicht durch andere Maßnahmen abgewehrt werden
    Vor Umsetzung oder Zerstörung eines Nestes ist zu klären, ob die bestehende Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann. Eine Expertin oder ein Experte ist zu beauftragen und prüft die Möglichkeiten, eine Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden oder das Nest umzusetzen.
  • Wenn das Nest zerstört werden muss: Eine Umsetzung ist nicht möglich
    Vor Zerstörung eines Nestes ist durch eine Expertin oder einen Experten zu klären, ob die bestehende Gefährdung durch eine Umsetzung abgewendet werden kann, oder ob dies nicht möglich ist, beispielsweise weil sich das Nest an einer unzugänglichen Stelle befindet und es dort nicht unzerstört entnommen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung vom artenschutzrechtlichen Verbot
    Stellen Sie den Antrag formlos schriftlich.
    • Im Antrag muss dargestellt werden, dass und wodurch eine Gefährdung besteht und warum die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Gegebenenfalls auch warum eine Umsetzung nicht möglich ist.
    • Empfehlung: Fügen Sie dem Antrag die Ergebnisse der Expertin oder des Experten, die/der die Situation vor Ort geprüft hat, hinzu.

Gebühren

  • 72,00 Euro: Mindestgebühr für die Befreiung vom artenschutzrechtlichen Verbot
  • 50,00 Euro (maximal): für die Umsetzung eines Nestes

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