Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen в месте Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

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  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
  • Unter den Eichen 1 ,  12203 Berlin
  • Почтовый адрес
    Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, 14160 Berlin
  • Тел.: (030) 90299-4645
  • Факс: (030)
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Hinweise zu Öffnungszeiten

Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Транспорт

Варианты оплаты

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Stehtischen (Imbisstischen) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
  • Es handelt sich um Stehtische.
    Für das Aufstellen von Tischen und Stühlen siehe "Weiterführende Informationen".

Erforderliche Unterlagen

Гонорары

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)

  • 30,00 Euro: bis 1 Monat
  • 60,00 Euro: bis 6 Monate
  • 102,00 Euro: bis 1 Jahr
  • 204,00 Euro: bis 3 Jahre
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 25,00 bis 32,50 Euro: monatlich pro m² Tischfläche, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur in dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.