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Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen в месте Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
большая карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
- Darßer Straße 203 , 13088 Berlin
- Тел.: (030) 90295 -0
- Факс: (030) 90295 8629
- E-Mail: sondernutzung@ba-pankow.berlin.de
- Домашняя страница
- Zuständigkeiten
Время работы
-
-
09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Транспорт
-
Bus
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Schwarzelfenweg
- 255
-
Darßer Str./Roelckestr.
- 255
-
Nüßlerstr./Feldtmannstr.
- 255
- 259
-
Roelckestr./Nüßlerstr.
- 255
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Schwarzelfenweg
-
Tram
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 18
- 27
-
Berlin, Pasedagplatz
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Herausstellen von Waren
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Skizze, Zeitraum, Fläche
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (Skizze)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
Гонорары
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
- 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
- 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre
- keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
- 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.