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Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
велика карта Контакт
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Großbeerenstraße 2-10, Haus 3 , 12107 Berlin
- Тел.: (030) 90277-1520
- Факс: (030) 90277-4731
- E-Mail: sv@ba-ts.berlin.de
- Інтернет сторінка
- Zuständigkeiten
години роботи
-
-
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
-
Вівторок
-
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Ringstr./Rathausstr.
- M76
-
Friedenstr./Großbeerenstr.
- 181
- 277
- M77
- M76
-
Forddamm
- M76
- 179
- X76
-
Prühßstr.
- M76
-
Porschestr.
- 181
-
Ringstr./Rathausstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Haus 3 im Erdgeschoss im Geschäftszimmer E.18.варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
Передумови
Необхідні документи
-
Antrag Herausstellen von Waren
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Skizze, Zeitraum, Fläche
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (Skizze)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
Формуляри
збори
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
- 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
- 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre
- keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
- 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Правові основи
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.