Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen am Standort Straßenverkehrsbehörde
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Straßenverkehrsbehörde
- Eichborndamm 242 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2939
- Fax: (030) 90294-2940
- E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Friedhof Reinickendorf
- 122
-
Lübener Weg
- 122
-
Sebastian-Friedhof
- 122
-
Klamannstr.
- 322
- N8
-
Brusebergstr.
- 122
-
U Paracelsus-Bad
- 122
- 322
- N8
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Friedhof Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Herausstellen von Waren
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Skizze, Zeitraum, Fläche
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (Skizze)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
Formulare
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
- 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
- 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre
- keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
- 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.