Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4645
- Fax: (030)
- E-Mail: svb@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu Öffnungszeiten
Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
U-Bahn
-
Bus
-
Braillestr.
- M48
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- M48
- 188
- 283
- N88
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Lipaer Str.
- 188
- N88
-
S+U Rathaus Steglitz [Busbahnhof]
- 170
- 283
- 188
- 186
- 285
- M85
- N88
- 284
- 380
- M82
-
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 283
- 285
- M85
- N9
- N88
- 186
- 188
- M48
-
Berlin, Asternplatz
- M48
-
Manteuffelstr.
- 283
- 285
- M85
-
Braillestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Herausstellen von Waren
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Skizze, Zeitraum, Fläche
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (Skizze)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
Formulare
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
- 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
- 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre
- keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
- 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.