Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
-
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie
-
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Formulare
Gebühren
- 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
- 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
- 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre
- keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
- 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
Tel.:
(030) 90293-6552
Fax:
(030) 90293-6555
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.2km
S Mehrower Allee
- Bus
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- 197
- X69
-
0.3km
Berlin, Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
0.5km
Berlin, Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
-
0.2km
S Mehrower Allee
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