Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.

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варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
  • Es handelt sich um Tische und Stühle.
    Für das Aufstellen von Stehtischen siehe "Weiterführende Informationen".

Необхідні документи

збори

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²

  • 100,00 Euro: für 1 Jahr
  • 150,00 Euro: für 2 Jahre
  • 200,00 Euro: für 3 Jahre
bis 30m²
  • 200,00 Euro: für 1 Jahr
  • 300,00 Euro: für 2 Jahre
  • 400,00 Euro: für 3 Jahre
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.