Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen в месте Straßen- und Grünflächenamt

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Контакт

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Neue Krugallee 4 ,  12435 Berlin
  • Связаться с

  • Straßenverkehrsbehörde
  • Тел.: (030) 90297-0
  • Факс: (030) 90297-4631
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Время работы

  • Понедельник

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Вторник

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Среда

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Четверг

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Пятница

      nach telefonischer Vereinbarung

Транспорт

Варианты оплаты

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
  • Es handelt sich um Tische und Stühle.
    Für das Aufstellen von Stehtischen siehe "Weiterführende Informationen".

Erforderliche Unterlagen

Гонорары

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²

  • 100,00 Euro: für 1 Jahr
  • 150,00 Euro: für 2 Jahre
  • 200,00 Euro: für 3 Jahre
bis 30m²
  • 200,00 Euro: für 1 Jahr
  • 300,00 Euro: für 2 Jahre
  • 400,00 Euro: für 3 Jahre
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.