Schuldnerverzeichnis - Auskunft am Standort Amtsgericht Wedding
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Wedding
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
- Fax: (0)30 90156-664
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S2
- S25
- S26
- S42
- S41
-
S+U Wedding
- S41
- S42
-
S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Humboldthain
-
U-Bahn
-
U Pankstr.
- U8
-
U Nauener Platz
- U9
-
U Osloer Str.
- U8
- U9
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
-
S+U Wedding
- U6
-
U Pankstr.
-
Bus
-
Brunnenplatz
- M27
-
Uferstr.
- N8
-
U Pankstr.
- N8
- M27
-
Wiesenstr.
- M27
-
Exerzierstr.
- N9
-
Brunnenplatz
-
Tram
-
Drontheimer Str.
- 50
- M13
-
U Osloer Str.
- 50
- M13
-
Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
-
Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
-
Grüntaler Str.
- 50
- M13
-
Drontheimer Str.
-
Regionalbahn
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE3
- RE5
- RE6
- RE1
- RE4
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
- RE85
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Auskunft
Im Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht wird eingetragen:
- wer der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist
- wer eine Vermögensauskunft abgegeben hat, aus der sich ergibt, dass eine Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nicht möglich ist
- wer nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nachweist
- wenn eine Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
- wenn die Restschuldbefreiung abgelehnt oder widerrufen wurde.
Voraussetzungen
-
Einsichtsgründe
Online-Einsicht in das Schuldnerverzeichnis dürfen Sie nur aus folgenden Gründen nehmen:
- für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
- um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
- um Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen zu prüfen,
- um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
- soweit diese zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung erforderlich sind,
- zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen.
-
Verwendung der Auskünfte
Die Informationen dürfen Sie nur für den Zweck verwenden, für den Sie diese eingeholt haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. -
Löschung der Auskünfte
Die Informationen müssen Sie löschen, nachdem der Zweck erreicht wurde. -
Protokollierung der Auskunftserteilung
Das Online-System protokolliert und speichert für die Dauer von 6 Monaten Ihre Abfrage einschließlich Ihrer persönlichen Daten.
Erforderliche Unterlagen
-
Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
- Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
- Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
-
Freischaltung und Ersteinsicht
Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen. -
Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button „Anmelden“.
Gebühren
Je übermittelten Datensatz werden 4,50 Euro erhoben; auch für die Information "Keine Daten vorhanden" fallen 4,50 Euro an.
Eine Selbstauskunft ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen selbst keine Auskünfte zu den Eintragungen. Personen ohne eigenen Internetzugang können die Registrierung und -nach Erhalt der PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
und für den Stadtbezirk Wedding