Vereinsregister - Vorstandsänderungen eintragen

Wenn sich eine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands Ihres Vereins ergeben hat, müssen Sie dies dem Vereinsregister mitteilen. Die Veränderung wird dann in das Vereinsregister eingetragen.

Voraussetzungen

  • Vorstandsänderung
    Es haben sich Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes Ihres Vereins ergeben, z. B. durch Wahlen oder Rücktritte.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung der Vorstandsänderung (Anmeldung)
    Der Antrag muss durch den Vorstand gemäß § 26 BGB in vertretungsberechtigter Anzahl gestellt werden. Ihre Unterschriften unter dem Antrag sind öffentlich zu beglaubigen. Die Vorstandsmitglieder müssen dazu in der Regel einen Notar aufsuchen.
    • Notwendiger Inhalt: Melden Sie an, welche Mitglieder des Vorstandes ausgeschieden und welche Mitglieder neu in den Vorstand eingetreten sind. Auch Wechsel in den Funktionen der Vorstandsmitglieder sind anzumelden. Geben Sie bitte die Geburtsdaten und Wohnorte der neuen Vorstandsmitglieder an.
  • Grundlage der Änderung in der Zusammensetzung des Vorstandes
    • Wahl: Haben die Mitglieder die Änderung des Vorstandes durch eine Wahl, z. B. in der Mitgliederversammlung, beschlossen, reichen Sie bitte das Protokoll dieser Versammlung ein. Notwendiger Inhalt des Protokolls: Name des Vereins, Datum der Versammlung, vollständige Namen der zur Wahl stehenden Kandidaten, eindeutige Abstimmungsergebnisse (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen) und die Erklärung der Gewählten, dass sie die Wahl annehmen.
    • Beachten Sie bitte: Das Ergebnis der Wahl ist bei mehr als 2 Kandidaten in mehreren aufeinanderfolgenden Wahlgängen zu ermitteln. Stichwahlen und Blockwahlen sind nur zulässig, wenn die Satzung des Vereins dies vorsieht. Wahlen können nur durchgeführt werden, wenn diese im Einladungsschreiben angekündigt wurden.
    • Bestellung durch Dritte: Ist eine Person oder Institution durch die Satzung zur Bestellung des Vorstandes berechtigt, reichen Sie bitte das Bestellungsschreiben ein und eine Erklärung der bestellten Personen, dass sie das Amt annehmen. Eine Kopie ist ausreichend.
    • Rücktritt: Tritt ein Mitglied des Vorstandes zurück, reichen Sie bitte die Rücktrittserklärung ein. Eine Kopie ist ausreichend.

Gebühren

  • 66,67 Euro: gerichtliche Verfahrensgebühr
Die Höhe der Beglaubigungsgebühren können Sie bei der Notarin bzw. bei dem Notar erfragen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Durchschnittlich 2-4 Wochen, wenn die eingereichten Unterlagen keine Beanstandung durch das Registergericht erfordern.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Vereinsregister befindet sich im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Charlottenburg.

Für Sie zuständig