Wohnungseigentumssachen (WEG-Sachen) am Standort Amtsgericht Spandau

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer
030 / 90157 369 vergeben.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
S-Bahn
  • S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
U-Bahn
  • U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnungseigentumssachen (WEG-Sachen)

Ergeben sich aus den Rechten und Pflichten sowie aus der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Streitfragen, entscheidet das Amtsgericht. Häufige Streitfragen bzw. Probleme sind zum Beispiel fehlende Zahlungen von Wohn-/Hausgeld oder die Gültigkeit von Beschlüssen.Das Gericht ist auch zuständig bei Streitfragen über die Rechte und Pflichten der Verwalterin bzw. des Verwalters.

Voraussetzungen

  • Klage einreichen
    Es gelten die allgemeinen Formvorschriften der ZPO. In WEG-Sachen gelten zusätzlich die folgenden besonderen Voraussetzungen:
  • Bezeichnung des Klägers und des Beklagten
    In der Klageschrift genügt für die Bezeichnung der WEG zunächst die Adresse des gemeinschaftlichen Grundstücks. Die Eigentümerliste mit Namen und Anschriften der anderen Wohnungseigentümer muss aber spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgereicht werden.
  • Bezeichnung der Verwalterin bzw. des Verwalters
    Ist der Verwalter der WEG Beteiligter, Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter, ist er mit anzugeben.
  • Frist
    Bei einer Beschlussanfechtungsklage ist die Klagefrist von einem Monat nach der Beschlussfassung und die Klagebegründungsfrist von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Klageschrift

Gebühren

Die Bearbeitung der Klage ist von der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig. Als Kläger erhält man daher nach Klageeinreichung eine Zahlungsaufforderung durch das Gericht. Und erst wenn der Gerichtskostenvorschuss anschließend eingezahlt wird, stellt das Gericht die Klage zu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie (z.B. eine Wohnung oder Gewerbeeinheit) liegt.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.