Wohnungseigentumssachen (WEG-Sachen) am Standort Amtsgericht Wedding
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Wedding
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
- Fax: (0)30 90156-664
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S2
- S25
- S26
- S42
- S41
-
S+U Wedding
- S41
- S42
-
S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S41
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Humboldthain
-
U-Bahn
-
U Pankstr.
- U8
-
U Nauener Platz
- U9
-
U Osloer Str.
- U8
- U9
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
-
S+U Wedding
- U6
-
U Pankstr.
-
Bus
-
Brunnenplatz
- M27
-
Uferstr.
- N8
-
U Pankstr.
- N8
- M27
-
Wiesenstr.
- M27
-
Exerzierstr.
- N9
-
Brunnenplatz
-
Tram
-
Drontheimer Str.
- 50
- M13
-
U Osloer Str.
- 50
- M13
-
Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
-
Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
-
Grüntaler Str.
- 50
- M13
-
Drontheimer Str.
-
Regionalbahn
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE85
- RE3
- RE5
- RE6
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnungseigentumssachen (WEG-Sachen)
Ergeben sich aus den Rechten und Pflichten sowie aus der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Streitfragen, entscheidet das Amtsgericht. Häufige Streitfragen bzw. Probleme sind zum Beispiel fehlende Zahlungen von Wohn-/Hausgeld oder die Gültigkeit von Beschlüssen.Das Gericht ist auch zuständig bei Streitfragen über die Rechte und Pflichten der Verwalterin bzw. des Verwalters.
Voraussetzungen
-
Klage einreichen
Es gelten die allgemeinen Formvorschriften der ZPO. In WEG-Sachen gelten zusätzlich die folgenden besonderen Voraussetzungen: -
Bezeichnung des Klägers und des Beklagten
In der Klageschrift genügt für die Bezeichnung der WEG zunächst die Adresse des gemeinschaftlichen Grundstücks. Die Eigentümerliste mit Namen und Anschriften der anderen Wohnungseigentümer muss aber spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgereicht werden. -
Bezeichnung der Verwalterin bzw. des Verwalters
Ist der Verwalter der WEG Beteiligter, Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter, ist er mit anzugeben. -
Frist
Bei einer Beschlussanfechtungsklage ist die Klagefrist von einem Monat nach der Beschlussfassung und die Klagebegründungsfrist von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
- Klageschrift
Gebühren
Die Bearbeitung der Klage ist von der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig. Als Kläger erhält man daher nach Klageeinreichung eine Zahlungsaufforderung durch das Gericht. Und erst wenn der Gerichtskostenvorschuss anschließend eingezahlt wird, stellt das Gericht die Klage zu.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie (z.B. eine Wohnung oder Gewerbeeinheit) liegt.
und für den Stadtbezirk Wedding