Wohnungseigentumssachen (WEG-Sachen) am Standort Amtsgericht Wedding

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeit
Am Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.

Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnungseigentumssachen (WEG-Sachen)

Ergeben sich aus den Rechten und Pflichten sowie aus der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Streitfragen, entscheidet das Amtsgericht. Häufige Streitfragen bzw. Probleme sind zum Beispiel fehlende Zahlungen von Wohn-/Hausgeld oder die Gültigkeit von Beschlüssen.Das Gericht ist auch zuständig bei Streitfragen über die Rechte und Pflichten der Verwalterin bzw. des Verwalters.

Voraussetzungen

  • Klage einreichen
    Es gelten die allgemeinen Formvorschriften der ZPO. In WEG-Sachen gelten zusätzlich die folgenden besonderen Voraussetzungen:
  • Bezeichnung des Klägers und des Beklagten
    In der Klageschrift genügt für die Bezeichnung der WEG zunächst die Adresse des gemeinschaftlichen Grundstücks. Die Eigentümerliste mit Namen und Anschriften der anderen Wohnungseigentümer muss aber spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgereicht werden.
  • Bezeichnung der Verwalterin bzw. des Verwalters
    Ist der Verwalter der WEG Beteiligter, Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter, ist er mit anzugeben.
  • Frist
    Bei einer Beschlussanfechtungsklage ist die Klagefrist von einem Monat nach der Beschlussfassung und die Klagebegründungsfrist von zwei Monaten nach der Beschlussfassung zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Klageschrift

Gebühren

Die Bearbeitung der Klage ist von der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig. Als Kläger erhält man daher nach Klageeinreichung eine Zahlungsaufforderung durch das Gericht. Und erst wenn der Gerichtskostenvorschuss anschließend eingezahlt wird, stellt das Gericht die Klage zu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie (z.B. eine Wohnung oder Gewerbeeinheit) liegt.

und für den Stadtbezirk Wedding