Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Bürgeramt Marzahner Promenade ist – mit einem reduzierten Terminangebot – geöffnet, um insbesondere die Bearbeitung von Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erfordern, zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Hinweis für Terminkunden
Terminbuchung und Terminbearbeitung:
- Grundsätzlich gilt: Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Vorsprache im Bürgeramt nur mit einem Termin möglich. Sollten Sie spontan erscheinen, kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
- Terminbuchungen sind derzeit Montag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr über die Telefon-Hotline (030) 90293-2566 möglich. In begrenztem Umfang können Termine auch über das Bürgertelefon (030) 115 und im Internet gebucht werden.
- Bitte beantragen Sie soweit möglich Ihre Dienstleistungen schriftlich (siehe unten). Besteht eine schriftliche Antragsmöglichkeit erhalten Sie einen Termin nur in individuellen Notsituationen. Dies ist ebenfalls über die Telefon-Hotlines zu klären.
Dienstleistungen ohne Vorsprache
Es besteht für einzelne Dienstleistungen die Möglichkeit, diese ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Weitere Informationen auf unserer Homepage...
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 02.03.2021)
Abholung bereits beantragter Personaldokumente:
Eine Abholung bereits beantragter Personaldokumente ist nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich.
berlinpass und Berlin-Ticket S:
Folgende Sonderregelung gilt ab 01. März 2021:
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung)
• Dann können Sie ab Februar 2021 einen neuen berlinpass beantragen. Das ist nur schriftlich möglich indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids)
Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat
• Dann können Sie noch keinen neuen berlinpass beantragen.
• Nutzen Sie weiterhin Ihren abgelaufenen berlinpass oder den Leistungsbescheid im Original (wenn sie keinen berlinpass haben) als Nachweis für das Berlin-Ticket S, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten haben. Dann können Sie sich einen neuen berlinpass ausstellen lassen.
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Sonstige Nachfragen
Generelle Nachfragen können an buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de gerichtet werden.
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und der Unterschrift für Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Reisepässe ist vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen
Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Das zuständige Wohnungsamt stellt der Mieterin oder dem Mieter die Einkommensbescheinigung auf Antrag aus. Der Vermieter übergibt diese Einkommensbescheinigung der IBB. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
(unter "Formulare")
-
Einkommenserklärung
(unter "Formulare")
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
(unter "Formulare")
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Partnerschaftserklärung
(unter "Formulare")
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
(unter "Formulare")
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen.
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
weitere Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bürgeramt Marzahner Promenade
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Marzahn
- S7
-
0.9km
S Raoul-Wallenberg-Str.
- S7
-
0.2km
S Marzahn
- Bus
-
-
0.1km
S Marzahn [Bushafen]
- 191
- 291
- 192
- 195
- X54
-
0.1km
S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]
- 291
- X54
-
0.1km
S Marzahn [Bushafen]
- Tram
-
-
0.1km
S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]
- 16
- 27
- M6
-
0.4km
Berlin, Marzahner Promenade
- 16
- 27
- M6
-
0.1km
S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]