Wartungsarbeiten 30.08.2024 18.00 Uhr - 02.09.2024 06.00 Uhr

Zur Gewährleistung eines stabilen IT-Betriebs werden halbjährlich systemübergreifende Wartungsarbeiten durchgeführt. Währenddessen sind einige Online-Services nicht durchgehend verfügbar

[mbb]

Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bis Samstag, den 31. August 2024 gelten im Bürgeramt Biesdorf-Center wegen der andauernden Einarbeitung weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten. Außerdem wird ein verringertes Terminangebot für sämtliche Dienstleistungen im Bürgeramt Biesdorf-Center bereitgestellt. Die anderen Bürgerämter bieten alle Dienstleistungen zu den gewohnten Öffnungszeiten an.

Die Bürgerämter haben ein berlinweit einheitliches Terminmanagement, um den Bürgerinnen und Bürgern die Termine in den Berliner Bürgerämtern zur eigenständigen Buchung über das Bürgertelefon D115 und das Internet verfügbar zu machen. Dafür werden in allen Bezirken täglich vor Beginn der Öffnungszeiten alle verfügbaren Termine auch über das Internet und das Bürgertelefon D115 angeboten. Damit stehen den Bürgerämtern vor Ort keine gesonderten Terminkontingente zur Verfügung und eine Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich. Nur Notfälle können zusätzlich zu den bereits vereinbarten Terminen bedient werden, wobei um Verständnis für entsprechenden Wartezeiten gebeten wird.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 bis 14:00 Uhr
  • Dienstag

      10:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
U-Bahn
  • U Elsterwerdaer Platz: U5

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Wohnraumförderung durch die IBB - Einkommensbescheinigung beantragen

Sofern Mieter in einer Wohnung leben, für die der Vermieter eine Wohnraumförderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) erhalten hat, werden die Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter aufgefordert, eine Einkommensbescheinigung einzureichen. Aufgrund der Einkommensüberprüfung (liegt die Mieterin oder der Mieter weiterhin in den vereinbarten Einkommensgrenzen) entscheidet die IBB über die Höhe und Dauer der weiteren Förderung für den Vermieter.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz.
  • Den ausgefüllten Antrag für eine Einkommensbescheinigung senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gemeldet sind.
  • Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl.
2. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Wohnungssamt nach Antragstellung vor. Aus dem dazugehörigen Bescheid können Sie entnehmen, ob Sie die in Berlin geltenden Einkommensgrenzen einhalten (siehe "Weiterführende Informationen").

3. Die erteilte Einkommensbescheinigung übergeben Sie dann Ihrem Vermieter, der diese wiederum an die IBB weiterleitet. Sie können die Einkommensbescheinigung auch als Nachweis über Ihr Einkommen für wiedervermietbare sozial geförderte Wohnungen verwenden.
  • 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der landeseignen Wohnungbauunternehmen werden an WBS-berechtigte Haushalte zu einer im Sinne des Leistbarkeitsversprechens angemessenen Miete vermietet.
  • Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
    Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
  • Einkommenserklärung
    Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommensbescheinigung
    Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die im Antrag genannt sind
    zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
  • Meldenachweise (in Kopie)
    von allen im Antrag genannten Personen.
    Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten.
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
  • Partnerschaftserklärung (in Kopie)
    Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
  • Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
    Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oderSterbeurkunde
  • Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (in Kopie)
  • Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
    Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig
  • Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
    zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
  • Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
  • Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
    Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
  • weitere Unterlagen
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
    Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

Die Beantragung erfolgt in der Regel schriftlich. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

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