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elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Montag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
- Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
- Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
- Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.
- Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline (0180-1-33 33 33/). Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
- Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
- Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) umgehend über die Sperrung.
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Kommen Sie bitte zur Ausländerbehörde, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.
Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.
Erforderliche Unterlagen
-
Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr?
Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde (in Berlin: zum Landesamt für Einwanderung) gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.
Gebühren
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Tel.:
(030) 90269-4000
Fax:
(030) 90269 4099
Erläuterung der Symbole
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Nahverkehr
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