Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung
Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen. -
Antrag
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Gebühren
41,00 - 328,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.