Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung am Standort Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7070
- Fax: (030) 9028-7060
- E-Mail: vetleb@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die amtstierärztliche Sprechstunde findet derzeit alle zwei Wochen immer am Donnerstag und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt. In äußerst dringenden Fällen können Sie auch einen individuellen Termin vereinbaren.
Zur Terminabsprache wenden sie sich bitte an (030) 90296-7070
Zur Terminabsprache wenden sie sich bitte an (030) 90296-7070
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Oberseestr.
- M5
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
0.2km
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung
Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen. -
Antrag
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Gebühren
41,00 - 328,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.