Grundbuch - Einsichtnahme am Standort Amtsgericht Köpenick

Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr Rechtsantragstelle (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
A c h t u n g ! Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Bis auf Weiteres ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n!
Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen sowie eine anderweitige persönliche Vorsprache ist bis auf Weiteres pandemiebedingt a u s s c h l i e ß l i c h nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können unter 90247-323 vereinbart werden.
Grundsätzlich wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
A c h t u n g ! Eingeschränkter Dienstbetrieb des Amtsgerichts Köpenick aufgrund der Corona – Pandemie
Bis vorerst 07.03.2021 sind im Amtsgericht Köpenick k e i n e Kirchenaustritte mehr möglich. Wenden Sie sich ggf. gem. § 1 Abs. 2 Kirchenaustrittsgesetz an eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl.
Des Weiteren bleibt in diesem Zeitraum die Gerichtszahlstelle g e s c h l o s s e n.
Eine persönliche Vorsprache muss sich auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränken.
Der Zutritt in das Gerichtsgebäude wird durch die Justizwachtmeister / Justizwacht-meisterinnen geregelt. Es ist daher mit Wartezeiten auch vor dem Gerichtsgebäude zu rechnen.
Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Amtsgerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen!
Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Köpenick dringend aufgefordert, die nachstehenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
- Halten Sie sich nur solange wie unbedingt nötig im Dienstgebäude auf.
- Beachten Sie den Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist unerlässlich.
- Bei Erkältungssymptomen kann der Zutritt verwehrt werden.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus.
Wir bitten um Verständnis!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Grundbuch - Einsichtnahme
Wenn Sie Einsicht in ein Grundbuch nehmen wollen, ist dies uneingeschränkt möglich, wenn:
- sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet oder
- Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
- der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich bevollmächtigt hat.
Die Einsicht kann sich, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur auf einzelne Abteilungen des Grundbuchs oder einzelne Teile der Grundakte beziehen.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren
Voraussetzungen
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Antrag
Die Einsicht, die nur direkt im Grundbuchamt möglich ist, wird Ihnen auf Antrag gewährt. Ihren Antrag können Sie mündlich im Grundbuchamt oder schriftlich stellen.
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Berechtigtes Interesse
Es ist erforderlich, dass Sie erklären und nachweisen können, aus welchem Grund Sie die Einsichtnahme wollen. Zu den Gründen gehören z.B., dass Sie
- gegen den oder die Grundstückseigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel haben und diese durch eine Vollstreckung in das Grundbuch durchsetzen wollen
- dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin einen Kredit gewähren wollen
- Mieter oder Mieterin sind und ermitteln wollen, wer der tatsächliche Vermieter oder Vermieterin ist
Erforderliche Unterlagen
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Mündlicher oder schriftlicher Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer)
- Soweit bekannt: Angaben zum Grundstückseigentümer bzw. zur Grundstückseigentümerin
- persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen
- auch mit Vollmacht möglich
- formlos
- per Post oder per Fax (immer mit Absenderangaben)
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Vollmacht
Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen.
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Weitere Nachweise
Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.:
- Ihr Mietvertrag
- der Kreditvertragsentwurf
- der Kaufvertrag oder dessen Entwurf
- ein Vollstreckungstitel
- eine Klageschrift gegen den Eigentümer oder die Eigentümerin
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Einsicht ist in jedem Berliner Grundbuchamt möglich. Über den folgenden Link können Sie aber auch das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Kontakt
Amtsgericht Köpenick
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Zwei Behindertenparkplätze sind im öffentlichen Straßenland Seelenbinderstraße und Puchanstraße ausgewiesen.
Nahverkehr
S-Bahn Köpenick: S3
Bus Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: X69, 69, 164, 269
Tram Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: 60, 61, 62, 63, 68