Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen am Standort Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben

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Öffnungszeiten

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      12.00 – 15.00
  • Donnerstag

      07.00 – 15.00
  • Freitag

      07.00 – 12.00

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen

Befreiung des verpflichteten Anliegers von der Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen, z.B. der Gehweg wird im Winter nicht begangen

Voraussetzungen

  • Gefahrenausschluß
    Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn diese zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist und gleichzeitig eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist. Es wird kein Winterdienst - auch nicht ersatzweise durch Dritte - durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung vom Winterdienst wegen unbilliger Härte
    Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch bei E-Mail im Signaturverfahren gestellt werden.

Gebühren

  • 50,00 bis 2.500,00 Euro
Die Gebühr ist abhängig von der beantragten Grundstückslänge. Auch die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-6 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung ist im Land Berlin zentralisiert und wird für alle Berliner Bezirke nur im Bezirksamt Lichtenberg durch das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wahrgenommen.

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