Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall am Standort Amtsgericht Neukölln
велика карта Контакт
- Amtsgericht Neukölln
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79 , 12043 Berlin
- Тел.: (030) 90191-0
- Факс: (030) 90191-122
- Контактний формуляр
Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.
години роботи
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09:00 - 13:00 Uhr
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Вівторок
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09:00 - 13:00 Uhr
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середа
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09:00 - 13:00 Uhr
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Четвер
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09:00 - 13:00 Uhr
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п'ятниця
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Місцевий трафік
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Автобус
- Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
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Метро (U-Bahn)
- Rathaus Neukölln: U 7
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eigentümerberichtigung nach Erbfall
Передумови
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Antrag
Die Grundbuchberichtigung ist ein Antragsverfahren. Wenn im Grundbuch eingetragene Eigentümerinnen und Eigentümer versterben, wird das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. - Erbin oder Erbe einer Immobilie
Необхідні документи
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Berichtigungsantrag
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. -
Erbnachweis
o Erbschein in Form der Ausfertigung (beglaubigte und einfache Kopie reichen nicht aus) oder
o notarielles Testament oder Erbvertrag jeweils mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (beglaubigte Kopien) oder
o Europäisches Nachlasszeugnis (Erbnachweis für Nachlässe, die einen Auslandsbezug aufweisen )
Формуляри
збори
Gebührenfrei innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall.
Danach wird eine Gebühr abhängig vom Verkehrswert erhoben.
Правові основи
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln.
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf