Sorgeerklärung beurkunden am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
-
PostanschriftPostfach, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6125
- E-Mail: jugendamt-kbv@ba-sz.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an
der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.
Öffnungszeiten
-
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Dienstag
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Mittwoch
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr telefonisch
-
Freitag
-
10:00-14:00 Uhr telefonisch
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Es besteht lediglich eine telefonische Erreichbarkeit!
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (030) 90299 3550 statt.
Sprechstunden finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (030) 90299 3550 statt.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Zehlendorf
- S1
-
S Sundgauer Str.
- S1
-
S Mexikoplatz
- S1
-
S Zehlendorf
-
U-Bahn
-
Bus
-
Rathaus Zehlendorf
- 101
- 112
- 118
- N10
- X10
- N18
-
Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- N10
- N84
- X10
- 623
- N12
- 118
- M48
- X11
- N18
-
S Zehlendorf
- 101
- 115
- N10
- 623
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Zehlendorf Eiche [112 Telt. Damm 5]
- 101
- 112
- N84
- 623
- N12
- X10
-
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
Machnower Str.
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Machnower Str./Berlepschstr.
- 115
- N12
- 101
- N10
- 623
-
Kleinaustr.
- 101
- M48
-
Busseallee
- M48
-
Plüschowstr.
- M48
- X11
-
Rathaus Zehlendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sorgeerklärung beurkunden
Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt ihren Willen über die Wahrnehmung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind zu erklären. Die Beurkundung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach jederzeit möglich. Sie kann auch zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren. Bei Fragen zum konkreten Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt oder den Notar.
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren. Bei Fragen zum konkreten Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt oder den Notar.
Voraussetzungen
- Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet.
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Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft ist festgestellt oder wird zeitgleich beurkundet. -
Übersetzer
Ein Übersetzer ist zu beteiligen, wenn die Eltern ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Diese Personen benötigen ein gültiges Personaldokument und dürfen mit den Eltern nicht verwandt und nicht verschwägert sein. Es muss sich nicht um einen vereidigten Übersetzer handeln.
Erforderliche Unterlagen
-
Beurkundung der Sorgeerklärung
ausschließlich vor Ort möglich - Personaldokument
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Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsnachweis vom Krankenhaus (Mutterpass oder gelbes Untersuchungsheft) oder Mutterpass im Falle der Beurkundung vor der Geburt des Kindes -
Mutterpass
Vor der Geburt des Kindes -
Nachweis der Vaterschaft
Vaterschaftsanerkennung, Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung oder Geburtsurkunde des Kindes mit Eintrag des Vaters
Gebühren
keine