Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030)115
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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12:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Einen Termin für die Videosprechstunde vereinbaren Sie über das Kontaktformular (siehe Kontaktspalte).Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin mindestens 2 Tage im Voraus.
Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de
Klicken Sie zum Termin auf den Zugangscode in der E-Mail.
Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera
Auf dem Gerät ist ein Webbrowser (Chrome, Edge, Chromium, Firefox oder Safari) installiert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen
Mit dem Sonderfahrdienst können Sie Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung durchführen, wenn Ihre Mobilität erheblich beeinträchtigt ist. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Sie erhalten dann eine Berechtigten-Nummer.
Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
- Wird das Merkzeichen "T" im Bescheid abgelehnt, ist die befristete Teilnahme beendet.
- Wird das Merkzeichen "T" festgestellt, können Sie unbefristet am Sonderfahrdienst teilnehmen.
Voraussetzungen
-
Sie haben einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt
Auf Seite 8, Punkt IV das Merkzeichen „T“ (Teilnahme am Sonderfahrdienst) ankreuzen. -
Rollstuhl bzw. Rollator
Sie sind Rollstuhlfahrer/in bzw. auf einen Rollator angewiesen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst
(unter "Formulare") -
Nachweis der Kostenübernahme für Rollstuhl oder Rollator
Die Kopie der Kostenübernahme für den Rollstuhl oder Rollator von einer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger muss dem Versorgungsamt vorliegen.
Dann kann über die befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst entschieden werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
10 Tage nach Eingang der Kostenübernahme der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers im Versorgungsamt.