Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

Öffnungszeiten
im Kundencenter (nur mit Termin)
Donnerstag 05.01.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 19.01.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.02.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.02.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.03.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.03.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 20.04.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 04.05.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 25.05.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 01.06.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 15.06.2023 12:00-15:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".
Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen
Mit dem Sonderfahrdienst können Sie Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung durchführen, wenn Ihre Mobilität erheblich beeinträchtigt ist. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Sie erhalten dann eine Berechtigten-Nummer.
Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
- Wird das Merkzeichen "T" im Bescheid abgelehnt, ist die befristete Teilnahme beendet.
- Wird das Merkzeichen "T" festgestellt, können Sie unbefristet am Sonderfahrdienst teilnehmen.
Voraussetzungen
-
Sie haben einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt
Auf Seite 8, Punkt IV das Merkzeichen „T“ (Teilnahme am Sonderfahrdienst) ankreuzen.
-
Rollstuhl bzw. Rollator
Sie sind Rollstuhlfahrer/in bzw. auf einen Rollator angewiesen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst
(unter "Formulare")
-
Nachweis der Kostenübernahme für Rollstuhl oder Rollator
Die Kopie der Kostenübernahme für den Rollstuhl oder Rollator von einer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger muss dem Versorgungsamt vorliegen.
Dann kann über die befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst entschieden werden.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
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U Fehrbelliner Platz
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- N43
- N7
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- N3
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