Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
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Öffnungszeiten
-
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Video-Termine 14:00-16:00 Uhr (über Kontaktformular)
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Donnerstag
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Video-Termine 10:00-12:00 Uhr (über Kontaktformular)
im Kundencenter (nur mit Termin)
Donnerstag 07.11.2024 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 21.11.2024 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 05.12.2024 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 19.12.2024 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.01.2025 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.01.2025 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 06.02.2025 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 20.02.2025 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 06.03.2025 15:00-18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen
Mit dem Sonderfahrdienst können Sie Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung durchführen, wenn Ihre Mobilität erheblich beeinträchtigt ist. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Sie erhalten dann eine Berechtigten-Nummer.
Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
- Wird das Merkzeichen "T" im Bescheid abgelehnt, ist die befristete Teilnahme beendet.
- Wird das Merkzeichen "T" festgestellt, können Sie unbefristet am Sonderfahrdienst teilnehmen.
Voraussetzungen
-
Sie haben einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt
Auf Seite 8, Punkt IV das Merkzeichen „T“ (Teilnahme am Sonderfahrdienst) ankreuzen. -
Rollstuhl bzw. Rollator
Sie sind Rollstuhlfahrer/in bzw. auf einen Rollator angewiesen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst
(unter "Formulare") -
Nachweis der Kostenübernahme für Rollstuhl oder Rollator
Die Kopie der Kostenübernahme für den Rollstuhl oder Rollator von einer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger muss dem Versorgungsamt vorliegen.
Dann kann über die befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst entschieden werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
10 Tage nach Eingang der Kostenübernahme der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers im Versorgungsamt.