Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 9028-5080

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Wenn Sie Ihr Lichtbild vergessen haben, kann ein Foto im Kundencenter aufgenommen werden. Dieser Service ist kostenfrei.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen

Mit dem Sonderfahrdienst können Sie Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung durchführen, wenn Ihre Mobilität erheblich beeinträchtigt ist. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Sie erhalten dann eine Berechtigten-Nummer.

Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
  • Wird das Merkzeichen "T" im Bescheid abgelehnt, ist die befristete Teilnahme beendet.
  • Wird das Merkzeichen "T" festgestellt, können Sie unbefristet am Sonderfahrdienst teilnehmen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst
    (unter "Formulare")
  • Nachweis der Kostenübernahme für Rollstuhl oder Rollator
    Die Kopie der Kostenübernahme für den Rollstuhl oder Rollator von einer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger muss dem Versorgungsamt vorliegen.
    Dann kann über die befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst entschieden werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

10 Tage nach Eingang der Kostenübernahme der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers im Versorgungsamt.

Chat

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