Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter

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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen
Mit dem Sonderfahrdienst können Sie Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung durchführen, wenn Ihre Mobilität erheblich beeinträchtigt ist. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Sie erhalten dann eine Berechtigten-Nummer.
Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
- Wird das Merkzeichen "T" im Bescheid abgelehnt, ist die befristete Teilnahme beendet.
- Wird das Merkzeichen "T" festgestellt, können Sie unbefristet am Sonderfahrdienst teilnehmen.
Voraussetzungen
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Sie haben einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt
Auf Seite 8, Punkt IV das Merkzeichen „T“ (Teilnahme am Sonderfahrdienst) ankreuzen.
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Rollstuhl bzw. Rollator
Sie sind Rollstuhlfahrer/in bzw. auf einen Rollator angewiesen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst
(unter "Formulare")
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Nachweis der Kostenübernahme für Rollstuhl oder Rollator
Die Kopie der Kostenübernahme für den Rollstuhl oder Rollator von einer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger muss dem Versorgungsamt vorliegen.
Dann kann über die befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst entschieden werden.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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