Schwerbehinderung - Sonderfahrdienst - Eigenbeteiligung am Standort LAGeSo - Versorgungsamt - Kundencenter

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Informationen zum Corona-Lockdown
Das Kundencenter ist vorerst bis zum 7. März 2021 geschlossen. Online-Termine stehen nicht zur Verfügung.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Wir stehen auch jetzt als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Ihre Anliegen können Sie von zu Hause auf telefonischem, elektronischem oder postalischem Wege klären.
Sie haben die Möglichkeit:
- den Antrag online zu stellen
- den Antrag am PC auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben zu versenden
- das Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis einzureichen
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Schwerbehinderung - Sonderfahrdienst - Eigenbeteiligung
Als Nutzer des Sonderfahrdienstes müssen Sie eine Eigenbeteiligung entrichten.
Sie erhalten vom Versorgungsamt monatlich eine Übersicht der Kosten
- für durchgeführte Fahrten,
- für angefallene Storno-Gebühren,
- für Fahrten bis 5 km über die Stadtgrenze hinaus und
- für die Mitnahme von mehr als einer Begleitperson.
Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger bekommen, erhalten nur eine Abrechnung über
- angefallene Storno-Gebühren,
- Kosten für Fahrten bis 5 km über die Stadtgrenze hinaus
- Kosten für die Mitnahme von mehr als einer Begleitperson.
Voraussetzungen
-
Nutzungsberechtigung für den Berliner Sonderfahrdienst
Die Abrechnung der Eigenbeteiligung ist nur möglich, wenn vom Versorgungsamt
die Nutzungsberechtigung (auch die befristete Nutzungsberechtigung) festgestellt und die personenbezogene Magnetkarte ausgestellt wurde. -
Nicht bezahlte Eigenbeteiligung
Nutzer/innen, die ihre Rechnung über die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlen, werden von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen. Die Magnetkarte wird gesperrt. Dieser Ausschluss erfolgt bis zur Zahlung der rückständigen Beträge.
Erforderliche Unterlagen
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Bei ermäßigter Eigenbeteiligung Leistungsbescheide der Sozialhilfeträger
Bescheid über
laufende Sozialhilfe (SGB XII),
laufende Grundsicherung (SGB XII),
laufende Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") - Bei Heimbewohnern Nachweis über Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger
Gebühren
2,05 € je Fahrt für die 1. - 8. Fahrt
5,00 € je Fahrt für die 9. - 16. Fahrt
10,00 € je Fahrt ab der 17. Fahrt
Die ermäßigte Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:
1,53 € je Fahrt für die 1. - 8. Fahrt
3,50 € je Fahrt für die 1.- 16. Fahrt
7,00 € je Fahrt ab der 17. Fahrt
Für mehr als eine Begleitperson je Berechtigten kostet die Fahrt 2,00 € pro Person.
Stornierungen von bestellten Fahrten am Fahrtag kosten 2,05 € Aufwandsentschädigung.
Beförderungen bis 5 km über die Landesgrenze hinaus kosten zusätzlich pro Person 3,00 €.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Versorgungsamt - Kundencenter
Nahverkehr
U-Bahn U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115