Schwerbehinderung - Eigenbeteiligung für Sonderfahrdienst bezahlen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Kundencenter
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: -
- E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de
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Öffnungszeiten
-
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Wenn Sie Ihr Lichtbild vergessen haben, kann ein Foto im Kundencenter aufgenommen werden. Dieser Service ist kostenfrei.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehinderung - Eigenbeteiligung für Sonderfahrdienst bezahlen
Für jede Fahrt mit dem WirMobil bezahlen Sie eine Eigenbeteiligung. Die monatliche Abrechnung der Eigenbeteiligung bekommen Sie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Sie erhalten eine Übersicht der Kosten:
Eine ermäßigte Eigenbeteiligung bezahlen Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II (“Hartz IV”).
Befreiung
Keine Eigenbeteiligung bezahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten. Sie erhalten eine Abrechnung über:
Wenn Sie mit der monatlichen Abrechnung nicht einverstanden sind, teilen Sie das dem LAGeSo schriftlich mit. Warten Sie das Ergebnis der Prüfung ab, bevor Sie bezahlen.
Ist die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, wird die Berechtigten-Nummer gesperrt. Der/die Berechtigte ist von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen. Wenn die Eigenbeteiligung vollständig bezahlt ist kann der Fahrdienst wieder genutzt werden.
Sie erhalten eine Übersicht der Kosten:
- für durchgeführte Fahrten,
- für angefallene Storno-Gebühren,
- für Fahrten bis 5 km über die Stadtgrenze hinaus und
- für die Mitnahme von mehr als einer Begleitperson. Eine Begleitperson ist in der Eigenbeteiligung bereits berücksichtigt.
Eine ermäßigte Eigenbeteiligung bezahlen Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II (“Hartz IV”).
Befreiung
Keine Eigenbeteiligung bezahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten. Sie erhalten eine Abrechnung über:
- angefallene Storno-Gebühren,
- Kosten für Fahrten bis 5 km über die Stadtgrenze hinaus
- Kosten für die Mitnahme von mehr als einer Begleitperson.
Wenn Sie mit der monatlichen Abrechnung nicht einverstanden sind, teilen Sie das dem LAGeSo schriftlich mit. Warten Sie das Ergebnis der Prüfung ab, bevor Sie bezahlen.
Ist die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, wird die Berechtigten-Nummer gesperrt. Der/die Berechtigte ist von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen. Wenn die Eigenbeteiligung vollständig bezahlt ist kann der Fahrdienst wieder genutzt werden.
Voraussetzungen
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Sie haben eine Berechtigten-Nummer für den Berliner Sonderfahrdienst.
Mit der Berechtigten-Nummer registrieren Sie sich beim Fahrdienst WirMobil. Die Abrechnung der Eigenbeteiligung erfolgt über die Berechtigten-Nummer. Der Fahrdienst meldet die durchgeführten Fahrten zur Abrechnung der Eigenbeteilgung an das LAGeSo. -
Sie erhalten folgende Leistungen vom Sozialhilfeträger
- laufende Sozialhilfe (SGB XII),
- laufende Grundsicherung (SGB XII),
- laufende Leistungen nach SGB II ("Hartz IV")
- Barbetrag (Taschengeld) bei Heimbewohnenden
Erforderliche Unterlagen
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Leistungsbescheide der Sozialhilfeträger
für die ermäßigte Eigenbeteiligung
- laufende Sozialhilfe (SGB XII),
- laufende Grundsicherung (SGB XII),
- laufende Leistungen nach SGB II ("Hartz IV")
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ggf. Nachweis über Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger
bei Heimbewohnern
Gebühren
Die Eigenbeteiligung kostet monatlich
- 2,05 Euro je Fahrt: bis zur 8. Fahrt
- 5,00 Euro je Fahrt: ab der 9. Fahrt
- 10,00 Euro je Fahrt: ab der 17. Fahrt
- 1,53 Euro je Fahrt: bis zur 8. Fahrt
- 3,50 Euro je Fahrt: ab der 9. Fahrt
- 7,00 Euro je Fahrt: ab der 17. Fahrt
- 2,00 Euro pro Person/Fahrt: für mehr als eine Begleitperson je Berechtigten
- 2,05 Euro Aufwandsentschädigung: für Stornierungen von bestellten Fahrten am Fahrtag
- 3,00 Euro pro Person: Beförderungen bis 5 km über die Landesgrenze hinaus
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.