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Straßenbeleuchtung - Störung melden

Sie haben die Möglichkeit, defekte oder beschädigte Straßenleuchten zu melden. Die Bearbeitung der Störungsmeldungen erfolgt durch die Stromnetz Berlin GmbH.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine Störung der Straßenbeleuchtung vor

Erforderliche Unterlagen

  • Ort der Störung
    Angabe der Adresse, wo die Straßenbeleuchtung defekt ist.
  • Leuchtennummer des Lichtmastes
    (wenn möglich)
  • Art der Störung
    (z.B. Leuchte außer Betrieb, Leuchte brennt am Tag usw.)

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • keine

Zuständige Behörden

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz